{"id":21934,"date":"2021-01-21T15:42:46","date_gmt":"2021-01-21T14:42:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=21934"},"modified":"2021-01-21T15:54:39","modified_gmt":"2021-01-21T14:54:39","slug":"mobiles-arbeiten-ist-laengst-gelebte-praxis-und-bedarf-keiner-extra-verordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/mobiles-arbeiten-ist-laengst-gelebte-praxis-und-bedarf-keiner-extra-verordnung\/","title":{"rendered":"Mobiles Arbeiten ist l\u00e4ngst gelebte Praxis und bedarf keiner extra Verordnung"},"content":{"rendered":"<p>Bei den j\u00fcngsten Lockdown-Beschl\u00fcssen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpr\u00e4sidentinnen und -pr\u00e4sidenten darauf verst\u00e4ndigt, dass die Arbeit im Home-Office ausgeweitet werden soll. Sofern es die T\u00e4tigkeiten zulassen, soll den Besch\u00e4ftigten \u00fcberall dort, wo es m\u00f6glich ist, das mobile Arbeiten erm\u00f6glicht werden. Was zuletzt lediglich ein Appel war, soll jetzt per Verordnung des Arbeitsministeriums geregelt werden. Diese Verordnung tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und ist zun\u00e4chst bis zum 15. M\u00e4rz 2021 befristet. Doch ist eine solche Verordnung \u00fcberhaupt n\u00f6tig, zumal viele Unternehmen \u2013 seit Beginn der Corona-Pandemie \u2013 bereits eigeninitiativ gehandelt haben und mobiles Arbeiten erm\u00f6glichen? Die Arbeitgeberverb\u00e4nde Siegen-Wittgenstein haben diese Thematik zum Anlass genommen und ihre Mitgliedsunternehmen in der Januar-Monatsfrage danach gefragt, ob es das Angebot der mobilen Arbeit im Unternehmen gibt und ob es von den Besch\u00e4ftigten genutzt wird.<\/p>\n<p>Die Antworten der Monatsfrage verdeutlichen, dass eine Verordnung zur mobilen Arbeit \u00fcberfl\u00fcssig ist und komplett an der Realit\u00e4t vorbeigeht. Rund 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gaben an, dass das Angebot der mobilen Arbeit bereits in ihrem Unternehmen besteht. Dort wo dies m\u00f6glich und gew\u00fcnscht ist, arbeiten Arbeitnehmer in Absprache mit ihrem Arbeitgeber l\u00e4ngst flexibel und mobil.<\/p>\n<p>Dieses mobile Arbeiten ist ein Baustein, der dazu beitragen soll, Infektionen weitestgehend zu vermeiden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sch\u00fctzen und Familie und Beruf zu vereinbaren. Dar\u00fcber hinaus tragen die ohnehin schon umfassenden Arbeitsschutzstandards und die seit Ausbruch der Pandemie penibel umgesetzten Hygieneregeln in den Betrieben dazu bei, dass der Arbeitsplatz kein Hotspot f\u00fcr Ansteckungen ist. So sehen wir doch, dass dort, wo produziert wird, ebenso wenig ein nennenswertes Infektionsgeschehen zu finden ist, wie in den Gesch\u00e4ften des Einzelhandels, die zur Deckung des t\u00e4glichen Bedarfs der Bev\u00f6lkerung ge\u00f6ffnet sind. Eine zus\u00e4tzliche gesetzliche Verpflichtung zum mobilen Arbeiten ist deshalb v\u00f6llig verfehlt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist mobiles Arbeiten in der industriellen Produktion gar nicht umsetzbar, da sich einige Aufgaben nur vor Ort erledigen lassen. So gaben rund 10 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen an, dass das Angebot zur mobilen Arbeit entweder gar nicht besteht oder aber nicht von den Mitarbeitern genutzt wird, weil nicht alle Arbeitnehmer das \u201eHome-Office\u201c als L\u00f6sung empfinden. Wie sollen denn auch T\u00e4tigkeiten in der Fertigung und Montage von zu Hause aus erledigt werden? Bei solchen Arbeitspl\u00e4tzen ist die mobile Arbeit schlichtweg nicht m\u00f6glich. Stattdessen wird hier sehr auf entsprechende Abstands- und Hygieneregeln geachtet oder daf\u00fcr Sorge getragen, dass es wechselnde Schichten gibt.<\/p>\n<p>Text: Julia F\u00f6rster; Foto: Pixabay<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei den j\u00fcngsten Lockdown-Beschl\u00fcssen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpr\u00e4sidentinnen und -pr\u00e4sidenten darauf verst\u00e4ndigt, dass die Arbeit im Home-Office ausgeweitet werden soll. 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