{"id":20602,"date":"2020-10-05T13:54:14","date_gmt":"2020-10-05T11:54:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=20602"},"modified":"2020-10-05T13:54:14","modified_gmt":"2020-10-05T11:54:14","slug":"verfehlter-eingriff-mit-nebenwirkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/verfehlter-eingriff-mit-nebenwirkungen\/","title":{"rendered":"Verfehlter Eingriff mit Nebenwirkungen"},"content":{"rendered":"<p>Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant ein Recht auf Homeoffice. Doch die Frage, wer mit welchen Mitteln an welchem Ort eine Aufgabe erf\u00fcllt, muss zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gel\u00f6st werden. Der Vorschlag birgt viel Konfliktstoff \u2013 aus drei Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Viele Unternehmen haben in der Corona-Krise auf Homeoffice gesetzt. Die Erfahrungen waren vielerorts so positiv, dass Besch\u00e4ftigte und Arbeitgeber gleicherma\u00dfen daran festhalten wollen. Einen Grund, einen Rechtsanspruch auf das Homeoffice zu verankern, liefern diese Erfahrungen nicht. Ob Homeoffice sinnvoll, effektiv und effizient ist, sollten weiterhin zun\u00e4chst Personalverantwortliche und F\u00fchrungskr\u00e4fte entscheiden, am besten im Dialog mit den betroffenen Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Der Vorschlag aus dem Arbeitsministerium birgt Konfliktstoff \u2013 aus drei Gr\u00fcnden.\u00a0Erstens m\u00fcssten Arbeitsgerichte dar\u00fcber entscheiden, ob es aus Sicht des Arbeitgebers berechtigt ist, den Wunsch auf Homeoffice abzulehnen. Doch wann darf der Arbeitgeber &#8222;Nein&#8220; zu Homeoffice sagen? Eing\u00e4ngig w\u00e4re noch der Fall, bei dem die physische Anwesenheit beispielsweise an einer Maschine, auf einer Pflegestation oder auf einer Baustelle erforderlich ist. Doch selbst hier existiert ein Problem. W\u00e4re es beispielsweise f\u00fcr eine Baufirma legitim, den Kollegen in der Buchhaltung das Homeoffice zu verbieten, w\u00e4hrend die Bauarbeiter auf der Baustelle sind, um dem Eindruck einer Zwei-Klassen-Belegschaft entgegenzutreten? Geht der individuelle Anspruch einer kollektiven Erw\u00e4gung vor?<\/p>\n<p>Zweitens birgt der Vorschlag Konfliktstoff, wenn die T\u00e4tigkeit im Homeoffice zwar m\u00f6glich ist, der Arbeitgeber dies aber ablehnt, weil er durch das Arbeiten von Zuhause die Arbeitsroutine gef\u00e4hrdet sieht, weil die Vertrauensbasis zwischen F\u00fchrungskraft und Anspruchsberechtigten gest\u00f6rt ist oder die Eignung des betroffenen Besch\u00e4ftigten angezweifelt wird. Gerichte m\u00fcssten dann dar\u00fcber entscheiden, ob derartige subjektive Gr\u00fcnde zurecht dem Wunsch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters auf Homeoffice entgegenstehen. Sollte die Arbeitgeberseite die Beweislast tragen, w\u00e4re der b\u00fcrokratische Aufwand immens.<\/p>\n<p>Drittens wirft der Vorschlag die Frage auf, wer f\u00fcr die Arbeitsplatzausstattung, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zust\u00e4ndig ist, wenn der Rechtsanspruch gegen den Willen des Betriebs gerichtlich durchgesetzt w\u00fcrde. Die Arbeitgeberseite k\u00f6nnte es dann nicht mehr sein.<\/p>\n<p>Info: Dr. Oliver Stettes,\u00a0Leiter des Kompetenzfelds Arbeitsmarkt und Arbeitswelt, <a href=\"https:\/\/www.iwkoeln.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Institut der deutschen Wirtschaft<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant ein Recht auf Homeoffice. 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