{"id":152,"date":"2011-12-05T11:16:04","date_gmt":"2011-12-05T10:16:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=152"},"modified":"2011-12-05T16:18:24","modified_gmt":"2011-12-05T15:18:24","slug":"neues-gesetz-bietet-chancen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/neues-gesetz-bietet-chancen\/","title":{"rendered":"Neues Gesetz bietet Chancen"},"content":{"rendered":"<p>Siegen, 5. Dezember 2011. Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, kurz BQFG genannt, er\u00f6ffnet im Ausland geborenen Mitb\u00fcrgern zuk\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit, sich ihre dort erworbenen beruflichen Qualifikationen als gleichwertig mit den in der Bundesrepublik geltenden Berufen anerkennen zu lassen. \u201eMittel- und langfristig d\u00fcrfte dies den betrieblichen Personalabteilungen erheblich nutzen. Sie werden deutlich besser absch\u00e4tzen k\u00f6nnen, \u00fcber welche Qualifikationen die Bewerber aus dem Ausland tats\u00e4chlich verf\u00fcgen\u201c, betonte IHK-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Franz J. Mockenhaupt in einem Pressegespr\u00e4ch, bei dem die IHK die zentralen Zielsetzungen des BQFG, die Umsetzungsstrukturen vor Ort sowie den Geltungsrahmen des Gesetzes umriss.<\/p>\n<p>Ein wesentliches Ziel des Gesetzes bestehe darin, die im Ausland erworbenen Qualifikationspotentiale noch effektiver in das Wirtschaftsleben einzubringen. Mockenhaupt: \u201eDieses Gesetz stellt einen lang \u00fcberf\u00e4lligen Schritt in die richtige Richtung dar, zumal hierdurch ein wichtiges Zeichen gesetzt wird, dass ausl\u00e4ndische Mitb\u00fcrger in der Bundesrepublik willkommen sind.\u201c Der Bundesrat habe dem Gesetzentwurf Anfang November zugestimmt. Es sei damit zu rechnen, dass das Gesetz im Fr\u00fchjahr in Kraft trete, voraussichtlich zum 1. M\u00e4rz. Seit mehreren Monaten sei die IHK Siegen dabei, im Vorfeld die Weichen f\u00fcr eine effektive Umsetzung des Gesetzes zu stellen.<\/p>\n<p>Wie dies im Einzelnen erfolgte und was bei der konkreten Antragstellung durch potentiell Betroffene zu beachten ist, machte IHK-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Klaus Gr\u00e4bener deutlich. Nach Inkrafttreten des Gesetzes k\u00f6nnten Antr\u00e4ge von Personen gestellt werden, die \u00fcber einen im Ausland erworbenen und dort \u00f6ffentlich anerkannten beruflichen Bildungsabschluss verf\u00fcgten. Hierzu m\u00fcssten Zeugnisse und Arbeitsbest\u00e4tigungen in beglaubigter \u00dcbersetzung vorgelegt werden. Nach einer einj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist m\u00fcsse dann jeweils innerhalb von drei Monaten \u00fcber die entsprechenden Antr\u00e4ge entschieden werden. Das Gesetz lege fest, dass zuk\u00fcnftig der Inhalt und die Qualit\u00e4t der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen entscheidend sei, nicht jedoch die Staatsangeh\u00f6rigkeit oder die Herkunft einzelner Personen. Die Kammern seien allerdings grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr berufliche Bildungsabschl\u00fcsse aus der dualen Aus- und Weiterbildung verantwortlich, nicht jedoch f\u00fcr akademische Abschl\u00fcsse. Hinzu komme, dass das Gesetz nur f\u00fcr reglementierte Berufe gelte, f\u00fcr die der Bund verantwortlich sei. Gr\u00e4bener: \u201eDie Bundesl\u00e4nder sind jetzt gefordert, erg\u00e4nzende gesetzliche Regelungen f\u00fcr die Berufe in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zu schaffen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beispielsweise Lehrer oder Erzieher mit ausl\u00e4ndischen Abschl\u00fcssen weiterhin keine entsprechenden Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten in Deutschland finden.\u201c<\/p>\n<p>Franz J. Mockenhaupt wies darauf hin, dass man derzeit noch kein Gef\u00fchl daf\u00fcr habe, wie stark das Gesetz in Anspruch genommen werde: \u201eHier fischen wir in gewisser Weise im Tr\u00fcben.\u201c Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass sich die potentielle Zielgruppe umfassend im Vorfeld der Antragstellung informiere. Hierf\u00fcr st\u00fcnden die Mitarbeiter der IHK Siegen jederzeit gerne zur Verf\u00fcgung. Um eine bundesweit m\u00f6glichst gleichf\u00f6rmige Umsetzung zu erreichen, h\u00e4tten sich die Industrie- und Handelskammern dazu entschlossen, eine Zentralstelle in N\u00fcrnberg (FOSA \/ foreign skills approval) zu gr\u00fcnden, die mit der konkreten Feststellung der Gleichwertigkeit betraut werde.<\/p>\n<p>Das Gesetz schaffe einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf ein Verfahren. Gebe es keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der F\u00e4higkeiten und Kenntnisse sowie des Inhalts und der Dauer der im Ausland erworbenen Qualifikationen zu entsprechenden betrieblichen Ausbildungen im Inland, werde durch die Industrie- und Handelskammern ein Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Gebe es diese wesentlichen Unterschiede jedoch, seien die Kammern gehalten, in dem Ablehnungsbescheid die vorhandenen Qualifikationen darzustellen und die qualifikatorischen L\u00fccken eingehend zu beschreiben. Klaus Gr\u00e4bener: \u201eHierdurch will der Gesetzgeber die Voraussetzungen daf\u00fcr schaffen, dass bestehende Defizite schnell durch entsprechende Nachqualifizierungen geschlossen werden k\u00f6nnen. Dies setzt jedoch voraus, dass auch deren Finanzierung gekl\u00e4rt ist. Hieran mangelt es derzeit noch.\u201c Insgesamt ziele der Gesetzgeber darauf ab, dass Migranten ein z\u00fcgiges Verfahren nach einheitlichen Kriterien durchlaufen k\u00f6nnten und ihnen zugleich sehr transparent gemacht werde, bei welchen Inhalten die notwendigen Nachqualifizierungen einsetzen m\u00fcssten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Siegen, 5. Dezember 2011. 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