Seit Januar ist das Teilhabechancengesetz in Kraft und es scheint zum gewünschten Erfolg zu führen. Bis Ende Juli 2019 ist es dem Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein gelungen, über diese Fördermöglichkeiten 71 langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu vermitteln.
Durch das Teilhabechancengesetz können Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, Lohnkostenzuschüsse erhalten. Für die Förderung in Frage kommen insbesondere zwei Zielgruppen: Die Teilhabe am Arbeitsmarkt sieht zum einen Fördermöglichkeiten für arbeitslose Menschen, die mindestens 25 Jahre alt sind und innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, vor. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, mit jedem weiteren Jahr verringert er sich um 10 Prozent bei einer maximalen Förderdauer von insgesamt fünf Jahren. Die zweite Zielgruppe sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, die mindestens zwei Jahre ohne Arbeit sind. Stellt ein Unternehmen einen Menschen aus dieser Gruppe ein, kann ein Lohnkostenzuschuss für zwei Jahre, in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr, gewährt werden.
„Das neue Gesetz ist ein effektives Förderinstrument, das in unserer Region gut angenommen wird“, berichtet Stephanie Krömer, Geschäftsführerin des Jobcenters im Kreis Siegen-Wittgenstein. „Bis zum Jahresende haben wir uns das Ziel gesetzt mindestens 153 Integrationen mittels dieser Möglichkeit umzusetzen und sind auf einem guten Weg. Besonders freut mich, dass nicht nur öffentliche Arbeitgeber dieses Angebot nutzen. Viele der Stellen stammen auch von privaten Arbeitgebern“, ergänzt sie. Geförderte Beschäftigungen konnten bisher als Hausmeister, Integrationshelfer, Deponiemitarbeiter, Arzthelferin und Maler realisiert werden. Für andere Berufsfelder wie Büro, Verkauf und Hauswirtschaftsdienstleistungen mangelt es leider bisher an entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten.
Arbeitgeber, die förderfähigen Personen eine Chance geben möchten und Fragen zum Teilhabechancengesetz haben, können sich gerne an das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, Herrn Benjamin Schmitges (0271/ 38469-102) wenden.
Info: Agentur für Arbeit Siegen
Kommentar hinterlassen zu "Mehr Chancen für Langzeitarbeitslose durch Teilhabechancengesetz"