Kurzarbeit im Agenturbezirk Siegen

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat massive Auswirkungen auf die heimischen Betriebe. Mit dem Instrument Kurzarbeitergeld können Arbeits- und Entgeltausfall im Betrieb zum Teil ausgeglichen und Arbeitslosigkeit verhindert werden.

Unternehmen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe begegnen den Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell mit einer verstärkten Anzeige von Kurzarbeit. Ähnlich wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 versuchen Unternehmen, mit dem Instrument Kurzarbeitergeld Beschäftigte zu halten und somit Arbeitslosigkeit zu verhindern. Aktuell stellt sich die Situation jedoch um ein vielfaches herausfordernder dar: „Wir erleben eine Mischung aus Virus, Strukturwandel und Krise. War damals vor allem die Industrie von der krisenhaften Entwicklung betroffen, erkennen wir heute Meldungen von Kurzarbeit in nahezu allen Branchen: der Gastronomie- und Tourismusbereich meldet ebenso Kurzarbeit wie Friseurstudios oder Automobilzulieferer“, erklärt Daniela Tomczak, Chefin der Siegener Arbeitsagentur. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Kurzarbeiter in der Spitze erheblich höher ausfallen wird als vor 12 Jahren. Eine stabile Datenbasis liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Planen Betriebe Kurzarbeit, so müssen sie dies zunächst bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne eine entsprechende Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Tritt die Kurzarbeit tatsächlich ein, kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen. „Erst nach der Abrechnung haben wir endgültige Daten dazu, wie viele Personen genau von Kurzarbeit betroffen waren. Für den März sind bis vergangen Freitag für den Agenturbezirk Siegen ca. 4.600 Anzeigen zu Kurzarbeit eingegangen, die teils schon geprüft und erfasst sind, teils aber eben noch nicht“, erörtert Tomczak.

„An erster Stelle steht für uns die schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge – denn die Leistungsauszahlung hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund haben wir das zur Bearbeitung eingesetzte Personal vervielfacht: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sind eine Pflichtleistung. Wer einen Anspruch hat, erhält diese Leistung“, verspricht sie.

Zum Hintergrund / Vergleichswerte:

In der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 war vor allem die Industrie stark betroffen und beantragte vielfach Kurzarbeit. Im Agenturbezirk Siegen wurden im Jahr 2009 knapp 1.200 Anzeigen mit rund 39.000 Beschäftigten gestellt.

Informationen & Antrag zu Kurzarbeitergeld: online und telefonisch

Umfangreiche Informationen zu Kurzarbeit sind online zu finden unter:

https://www.arbeitsagentur.de/Kurzarbeit

Agentur für Arbeit Siegen:              0271 2301 100

Arbeitgeber-Hotline:                         0800 4 5555 20

 Text: Agentur für Arbeit Siegen

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