Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Agentur für Arbeit daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Schutz der persönlichen Daten garantiert
Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen ihre Identifizierung nachzuholen. In Kooperation mit den Partnerunternehmen garantiert die Arbeitsagentur eine sichere Verarbeitung der Personendaten.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
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