Nur 2,5 Prozent der Rentner sind auf Grundsicherung angewiesen

Mit seiner Kampagne gegen Altersarmut richtet sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) unter anderem gegen das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus. Ein unverändertes Niveau von derzeit 47,5 Prozent würde jedoch im Jahr 2030 Mehrausgaben von über 28 Milliarden Euro verursachen. Der Beitragssatz müsste unter ansonsten unveränderten Bedingungen bereits ab 2027 über die gesetzliche Obergrenze von 22 Prozent hinaus angehoben werden. Jedoch würden von dieser Politik vor allem die aktuellen Rentner und Beschäftigte im rentennahen Alter profitieren. Die Interessen der Kinder- und Enkelgenerationen – die die Mehrkosten tragen müssen – scheinen dagegen kaum jemanden zu interessieren.

Dabei kann ein höheres Rentenniveau nicht einmal treffsicher vor Altersarmut schützen: Phasen der (freiwilligen) Teilzeitbeschäftigung, der freiwilligen oder unfreiwilligen Erwerbsunterbrechung sowie mögliche Wechsel zwischen abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit können zu Rentenanwartschaften führen, die selbst bei einem höheren Sicherungsniveau unter dem Grundsicherungsanspruch bleiben.

Umgekehrt würde aber mancher Rentner profitieren, der gar keiner Unterstützung bedarf – weil er ergänzende Alterseinkommen bezieht, über seinen Partner abgesichert ist und/oder vermögend ist. Ohne die Lebenslagen der von Altersarmut bedrohten Menschen bagatellisieren zu wollen, deuten die empirischen Befunde zumindest darauf hin, dass die Absicherung im Alter durch gesetzliche Rente, private Vorsorge und gemeinsam mit dem Partner zumeist gelingt:

  • Im Jahr 2014 lag etwa die Hälfte der gesetzlichen Renten im Bereich des Grundsicherungsanspruchs eines Singles (einschließlich Wohnkosten) oder darunter.
  • Trotzdem wurde die Grundsicherung im Alter wesentlich seltener beansprucht als im Bevölkerungsdurchschnitt. In 2014 waren 9,2 Prozent aller Deutschen auf die steuerfinanzierte Hilfe angewiesen, aber nur 3 Prozent in der Altersgruppe über 65.
  • Von den Beziehern einer gesetzlichen Rente mussten sogar nur 2,5 Prozent auf Grundsicherung im Alter zurückgreifen, also noch einmal weniger als im Durchschnitt der Altersgruppe.

Daher müssen die Versorgungsinteressen der Älteren ins Verhältnis gesetzt werden zu den Einkommens- und Beschäftigungschancen der geburtenstarken Jahrgänge zwischen 45 und 60 Jahren sowie der Jüngeren. Politiker sollten bedenken: Am nächsten Wahltag gehen nicht nur Rentner an die Urne, sondern auch die Beitragszahler. Die Politiker sind gut beraten, die Interessen beider Gruppen im Blick zu behalten, denn die Menschen im Erwerbsalter werden auch bei einer alternden Bevölkerung immer noch die Mehrheit bilden.

IW, Köln

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